Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung ist für den Unternehmer, was die Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer ist.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, seine Umsatzsteuervoranmeldung in regelmäßigen Abständen beim Finanzamt abzugeben. Um diese mit den richtigen Werten zu füllen, müssen die Geschäftsvorfälle geordnet und gebucht werden.
Die Finanzbuchführung dient zunächst zwar umsatzsteuerlichen Zwecken, ist aber ebenso eine betriebswirtschaftliche Auswertung des Unternehmens und als unterjähriger Leistungsindikator der Nachweis der betrieblichen Erträge und Zahlungsströme.
Daneben bildet die Finanzbuchführung die Grundlage der meisten weiterführenden Arbeiten, zu denen die Jahresabschlusserstellung, die betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung sowie die Unternehmensplanung gehören.
Lohnbuchführung
Wer wachsen möchte, benötigt Arbeitskräfte. Um diese für Ihre Tätigkeiten zu vergüten und diese Vergütung ordnungsgemäß abzurechnen, ist es unumgänglich, die Lohnbuchführung regelmäßig und gewissenhaft zu pflegen. In der Lohnbuchführung werden eintretende Arbeitnehmer neu angelegt und deren persönliche Angaben eingetragen. Daneben muss die richtige Lohnhöhe ermittelt und die zugehörige Lohnsteuer sowie fällige Abgaben errechnet und abgeführt werden.
Das Fachgebiet der meisten Unternehmer liegt oft nicht in der Lohnbuchführung, weshalb diese Dienstleistung gerne an einen Steuerfachmann übergeben wird. Das spart Zeit, kostbare Energie und in den meisten Fällen auch Geld. Die Lohnbuchführung bildet zusammen mit der Finanzbuchführung eine ordentliche Basis für die Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen und Bilanzen.
Jahresabschluss
Umsatz macht Stolz, Gewinn macht glücklich – aber nur Cash-Flow macht am Ende auch reich. Um aus dem unternehmerischen Umsatz ein Ergebnis ermitteln zu können, gibt es verschiedene Methoden. Für steuerliche Zwecke sind die Einnahmeüberschussrechnung, die Bilanz sowie weitere pauschalierende Verfahren vorgesehen. Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst eine Vielzahl an Einzelkomponenten, welche miteinander verwoben und voneinander abhängig sind.
Die Bilanz, die GuV sowie der zugehörige Anhang und evtl. auch der Lagebericht sind Beispiele für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussbestandteile. Da Art und Umfang des Jahresabschlusses von den persönlichen Verhältnissen und der Gesellschaftsform des Unternehmens sowie den betrieblichen Rahmenbedingungen abhängen, ist eine persönliche Beratung vor Beginn der Arbeiten der Regelfall.
Offenlegung
Wer gegenüber fremden Dritten die Haftung auf sein Betriebsvermögen beschränken möchte, der muss eine entsprechende Gesellschaftsform wählen.
Jede Gesellschaftsform oder Betätigung, die gegenüber ihren Kunden nur beschränkt haftbar ist, hat die Pflicht zur Offenlegung ihren Verhältnisse im Bundesanzeiger und einem Eintrag seiner Gesellschaftsform im Handelsregister.
Dies dient dem Zweck, dass Kunden oder andere Vertragspartner sich über die Vermögensverhältnisse informieren können, da neben der Gesellschaft mit Ihrem Vermögen, niemand vollumfänglich haftet.
Der Preis einer wirksamen Haftungsbeschränkung ist somit die Offenlegung.
Steuererklärungen
Das deutsche Steuerrecht umfasst mehrere Hundert Gesetze und unzählige Verordnungen. Dies soll vor allem einer sozialverträglichen Verteilung und Ermittlung der Steuern in und aus Deutschland dienen. Für die meisten sind diese Gesetze allerdings schwer durchschaubar und erscheinen auch nicht immer gerecht. Wer allerdings aufgefordert wird eine Steuererklärung abzugeben, der steht in der Pflicht und muss handeln. In der Regel ist die Erstellung und Abgabe der jeweiligen Steuererklärung erforderlich, allerdings genügt manchmal auch eine Begründung, warum keine Erklärungspflicht zutrifft.
Um beurteilen zu können, ob und in welcher Form eine Erklärungspflicht besteht, ist ein persönliches Gespräch meist unumgänglich. Für ein kurzes Erstgespräch stehen wir Arbeitnehmern und Kleinunternehmern gerne während einer freien Sprechstunde jeden Dienstag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist vorab nicht erforderlich. Für eingehende Beratungen zur Steuererklärung kann telefonisch jederzeit ein Termin vereinbart werden.
Steuerberatung
Unter Steuerberatung wird meist eine oder alle der bereits erwähnten Tätigkeiten verstanden. Grundsätzlich sind im Zuge einer umfassenden Steuerberatung allerdings auch die Steuergestaltungsberatung und die Durchsetzungsberatung zu nennen.
Bei der Steuergestaltungsberatung werden die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse ermittelt, um individuell die steuerlich günstigste Planung des Finanzjahres zu erstellen. Hier wird nicht nur der Ist-, sondern auch der Soll-Zustand ermittelt und unter die Steuerlupe genommen.
Anders als bei der Steuergestaltungsberatung, die den Blick nach vorne richtet und zukünftige Steuererleichterungen in den Vordergrund stellt, konzentriert sich die Durchsetzungsberatung auf die Rückschau der Finanzen. Die Durchsetzungsberatung hält was der Name verspricht, denn bei dieser Beratung geht es darum, die Rechte gegenüber der Steuerbehörde durchzusetzen. Die zugehörigen Leistungen umfassen die Prüfung von Steuerbescheiden, Anrufe, schriftliche Anträge und Einsprüche beim Finanzamt, aber auch Klagen vor dem Finanzgericht. Steuerkanzleien sind per Gesetz dazu befugt in einem Finanzgerichtsverfahren als Vertretung zu fungieren, allerdings verlassen wir uns hier lieber auf die Zusammenarbeit mit Spezialisten und Fachanwälten. Gerichtliche Verfahren haben ihre ganz eigenen Vorschriften und Tücken und für uns steht selbstverständlich immer im Vordergrund, das beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erwirken.
Sonstige Leistungen für Mandanten
- Unterstützung bei Bankgesprächen und Geschäften
- Liquiditätsplanung
- Unternehmensplanung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Gründungsberatung